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AGB

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Rechtliches

AGB

1. Abschluss des Reisevertrages

Die Buchung über das Online-Formular ist lediglich eine Reservierung und keine bindende Reservierung für den Mieter und den Vermieter. Erst nach unterschreiben des Mietvertrages, der vom Vermieter an den Mieter gesendet wird, ist der vertrag rechtsgültig.

2. Bezahlung

30 % der Mietkosten, wenn nicht anders beschrieben oder vereinbart, sind sofort, spätestens 10 Tage nach Buchungsbestätigung, durch Überweisung auf das im Bestätigungsschreiben genannte Konto zu überweisen. Die Restmietsumme ist 30 Tage vor Mietbeginn fällig und ist ebenfalls auf das im Bestätigungsschreiben genannte Konto zu überweisen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Bei Auslandszahlungen gehen etwaige Bankgebühren/Spesen immer zu Lasten des Mieters. Hält der Mieter die vorgegebenen Zahlungsfristen nicht ein, berechtigt dies den Vermieter ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag, der schriftlich mit eingeschriebenem Brief erklärt werden muss. Tritt der Vermieter wegen Zahlungsverzuges des Mieters zurück, ist der Mieter verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Miete zu zahlen, sollte es dem Vermieter nicht gelingen, eine Ersatzvermietung vorzunehmen.

3.1. Nebenkosten

Die Kosten für Wasser, Müllabfuhr, etc., die während der Mietzeit anfallen, sind grundsätzlich Bestandteil des Mietzinses, es sei denn, dass in der Objektinformation ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Strom und Telefonkosten sowie die Kosten für die Endreinigung des Mietobjektes sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen zusätzlich entrichtet werden, es sei denn, es ist in der Hausbeschreibung etwas anderes vermerkt. Stromkosten werden anhand des Zählerstandes ermittelt und mit 0.08 $/kWh berechnet. Sofern der Mieter kostenlos mit der Miete der Villa/des Hauses ein Boot erhält, werden Kosten für die Bootseinweisung sowie der abschließenden Bootsreinigung grundsätzlich gesondert berechnet. Die Nebenkosten werden mit der im jeweiligen Vertrag genannten Kaution verrechnet, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

3.2. Kautionszahlungen

Die Kaution ist bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf das genannte Konto zu überweisen. Die Kaution wird unverzinst ca. 8 Wochen nach Beendigung der Mietzeit von Vermieter abgerechnet. Mit der Kaution werden die in der Ziffer 3.1 genannten Nebenkosten verrechnet. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung der vom Mieter am Mietobjekt verursachten Schäden. Zahlt der Vermieter die Kaution bedingungslos zurück, schließt dies spätere Geltungmachung von Schadenersatzansprüchen nicht aus, noch wird hierdurch die Beweislast umgekehrt. Für die Erstattung ist die Nennung einer Bankverbindung erforderlich.

4. Preiserhöhungen

Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen, wenn sie spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung trägt. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach bekannt werden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen an den Veranstalter werden rückerstattet.

5. Rücktritt durch Kunden, Umbuchung

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer schriftlichen Erklärung bei uns. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat der Eigentümer/Anbieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Soweit bei den einzelnen Reiseausschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren pro Person:

6.2. Ferienhaus

- bei Rücktritt bis 61 Tage vor Mietbeginn 15 % des gesamten Mietpreises,

- bei Rücktritt 60 - 31Tage vor Mietbeginn 50 % des gesamten Mietpreises,

- bei Rücktritt 30 - 15 Tage vor Mietbeginn 80 % des gesamten Mietpreises,

- bei Rücktritt 14 Tage vor Reiseantritt 100 % des gesamten Mietpreises.

Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro seitens des Vermieters pro Stornierung erhoben.

Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

7. Ersatzpersonen

Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere

Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro pro

Person.

8. Haftungsbeschränkung

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Vermieter/Vermittler herbeigeführt worden ist bzw. der

Vermieter/Vermittler allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden,

die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle auf dem gesamten Grundstück/Ferienhaus, und kommt nicht für deren Folgen auf

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Amtsgericht 76870 Kandel, wenn der Besteller nicht Verbraucher ist oder wenn der Mieter

keinen allgemeinen Wohnsitz in Deutschland hat oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen

Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht

bekannt ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vom 11.4.1980.

10. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen

nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Für Mietstreitigkeiten aus dem Mietvertragsverhältnis gilt deutsches Recht

Stand: 07.2005